Eine gut geplante, professionell installierte Videoüberwachungsanlage kann Diebstahl und Vandalismus vorbeugen. Sie erhöht nicht nur die Sicherheit, sie kann auch zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Mit modernster Technik behalten Sie Ihr Gelände, Ihr Gebäude, Ihre Sachwerte und Personenbewegungen DSGVO-konform im Blick. Wir bieten Ihnen Full-Service, von der Planung über die Installation bis zur Wartung Ihrer Videoüberwachung. Nutzen Sie unser Know-how für individuelle Einzellösungen wie für komplexe Anforderungen mit integrierten Zugangskontrollen und Alarmanlagen. Wir beraten Sie gerne!
Die optische Überwachung von Grundstücken, Gebäuden und Innenräumen bietet viele Vorteile. Das gilt für private Anwesen genauso wie für Objekte in Gewerbe und Industrie, für öffentliche Gebäude, im Bildungs- und im Gesundheitswesen. Kennen Sie bereits alle Vorteile einer Videoüberwachung-Installation?
Videoüberwachungsanlagen kommen in vielen Bereichen und Branchen zum Einsatz. Unsere Technikprofis passen die geeigneten Überwachungslösungen individuell an Ihre Anforderungen an:
Horst Busch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Sicherheitstechnik. Unser Unternehmen verfügt über umfassende DIN-Zertifikate sowie VdS-Anerkennungen und -Zertifizierungen. Als erfahrener Fachbetrieb bieten wir Ihnen ausgereifte technische Lösungen, maßgeschneidert für Ihren Bedarf.
Sie möchten ein kleineres Objekt im privaten oder gewerblichen Bereich überwachen? Wir liefern Ihnen zuverlässige Videoüberwachungssysteme als Einzellösung für mehr Sicherheit. Unser Qualitätsversprechen gilt für kleine wie für große Projekte.
Sie wünschen eine umfassende Sicherheitsarchitektur? Professionelle Videoüberwachungsanlagen und digitale Aufzeichnung sollen mit Zugangskontrollen, Schutz vor Einbruch und effektiven Alarm-Systemen verbunden werden? Wir planen und installieren für Sie vernetzte Systeme als Komplettlösungen.
Unser Fachbetrieb verbaut ausschließlich Videoüberwachungsanlagen, Monitore und Aufzeichnungs-Systeme renommierter, innovationsstarker Hersteller. Setzen auch Sie auf technisch ausgereifte Lösungen führender Unternehmen. Unsere Sicherheitstechnik-Spezialisten beraten Sie gerne!
Die Experten von Horst Busch sind Ihre Partner für Sicherheitstechnik und Videoüberwachungsanlagen, und das nicht nur im norddeutschen Raum. Profitieren Sie von unseren Full-Service-Leistungen und durchdachten technischen Lösungen.
Häufige Fragen zu Videoüberwachungssystemen
Die Videoüberwachung wird grundsätzlich mithilfe einer Kamera, einem Monitor und einem Aufzeichnungsgerät durchgeführt. Die Anzahl der Kameras, Monitore und die Aufzeichnungskapazität wird an die Größe des Objekts angepasst. Die Datenübertragung kann per Funk bzw. WLAN erfolgen, alternativ per Kabel (Netzwerk- oder Koaxialkabel). Bei Bedarf kommen weitere Komponenten hinzu, z. B. Scheinwerfer, Spezialkameras, Infrarotbeleuchtung, spezielle Analyse-Software oder Technik zur Vernetzung mit Alarm- oder Zutrittssystemen.
Analoge Videoüberwachung hat genauso wie digitale Überwachungstechnik unterschiedliche Vor- und Nachteile. Analoge Kameras überzeugen durch eine höhere Lichtempfindlichkeit und Farbtreue. Digitale Bilder haben generell höhere Auflösungen und erlauben Bildausschnittvergrößerungen. Die digitale Übertragung über größere Entfernungen ist kostengünstiger. Dafür kann jedoch mehr Datenschutz-Aufwand notwendig sein. Eine pauschale Bewertung ist also wenig sinnvoll, vielmehr muss man individuell entscheiden, welches System für die jeweiligen Anforderungen am besten passt.
Fachkräfte können die Erfordernisse am besten einschätzen. Oft sind fundierte Kenntnisse z. B. zu digitaler Aufzeichnung, Netzwerkkameras, Kfz-Kennzeichenerfassung, Kamera, Fernsteuerung und Datenauswertung unerlässlich. Insbesondere, wenn eine intelligente Vernetzung gewünscht ist, gehören Planung und Installation in die Hände erfahrener Profis. Wir wählen für Sie die passende Überwachungstechnik.
Der Horst Busch Notdienst ist im Fall der Fälle jederzeit für Sie erreichbar, auch außerhalb der Bürozeiten sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertragen. Sie erreichen uns im Notfall unter den hier veröffentlichten Rufnummern.
Privatpersonen dürfen mit der Videoüberwachungsanlage nur Bilder vom eigenen Grundstück und Haus oder der Wohnung machen. Öffentliche Wege, Nachbarn und Passanten dürfen nicht aufgenommen werden. Am Arbeitsplatz ist eine permanente Videoüberwachung von Arbeitnehmenden verboten. Die Überwachung von Pausenräumen, Sanitärbereichen und Umkleiden ist ebenso verboten. Grundsätzlich gilt eine Kennzeichnungspflicht. Seltene Ausnahmen von den Regelungen sind aus schwerwiegenden Gründen möglich.
Aufnahmen von Videoüberwachungsanlagen sind nur dann als Beweismittel vor Gericht zulässig, wenn die Überwachung gesetzes- und datenschutzkonform war. Die Aufzeichnung muss darüber hinaus im Einzelfall erforderlich sein, um berechtigte Interessen zu schützen. Ob die Videoaufnahmen einer Überwachungskamera tatsächlich verwertet werden können, ist somit abhängig von einer Interessenabwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der gefilmten Personen und dem Interesse an der Beweissicherung.
Grundsätzlich muss die Datenschutz-Grundverordnung immer eingehalten werden, wenn es sich nicht um Videoaufnahmen im persönlichen und familiären Bereich handelt, die ausschließlich privaten Zwecken dienen. Was über den privaten Bereich hinausgeht oder mit einer anderen Zielsetzung von der Überwachungskamera aufgenommen wurde, z. B. zur Beweissicherung, muss der DSGVO entsprechen. Bei der Erhebung von Beschäftigtendaten einschließlich Bild und Video gilt außerdem das Bundesdatenschutzgesetz (§ 26 BDSG).