DIN VDE 0100-718 und VdS 2033 fordern Neutralleiter-Trennklemmen in allen Verteilern.
Warum sind Neutralleiter-Trennklemmen (N-Trennklemmen) in Klein- und Energieverteilern jetzt Pflicht?
Grund sind die Bestimmungen der DIN VDE 0105-100/A1, wonach alle elektrischen Anlagen wiederholt geprüft werden müssen. Wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung ist die Isolationsmessung, zum Beispiel zwischen Neutralleiter und Schutzleiter. Für diese Messung muss der Neutralleiter jedes Stromkreises getrennt werden. Die DIN VDE 0100-718 und VdS 2033 fordern deshalb den Einsatz von N-Trennklemmen in öffentlichen Einrichtungen, Arbeitsstätten in Gewerbe und Industrie und in feuergefährdeten Betriebsstätten.
Warum wird der Einsatz von N-Trennklemmen gefordert?
Für den Betrieb elektrischer Anlagen fordert die DIN VDE 0105-100/A1 die wiederkehrende Prüfung durch Messung des Isolationswiderstandes. Abschnitt 5.3.3.101.3.3 beschreibt die Messung des Isolationswiderstandes in elektrischen Anlagen in gewerblichen und industriellen Betriebsstätten mit Nennspannungen bis 1000 V a.c. Abschnitt 5.3.3.101.6 regelt die Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfung. Die Prüfintervalle variieren in der Regel zwischen sechs Jahren und einem Jahr bei höheren Risiken. Gesetzliche oder andere nationale Bestimmungen können andere Zeiträume festlegen.
Wer fordert den Einsatz von N-Trennklemmen?
1.) Die Errichtungsbestimmung DIN VDE 0100-718, deren Übergangsfrist 2016 abgelaufen ist, fordert die Isolationswiderstandsmessung ohne Abklemmen des Neutralleiters für öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten. Abschnitt 421.8: “Die Haupt- und Unterverteiler sind so auszuführen, dass eine einfache
Messung des Isolationswiderstands aller Leiter gegen Erde jedes einzelnen Stromkreises möglich ist. Bei Leiterquerschnitten unter 10 mm² muss diese Messung ohne Abklemmen des Neutralleiters möglich sein, z. B. durch den Einbau von Neutralleiter-Trennklemmen.”
2.) Die Sachversicherer fordern die Isolationswiderstandsmessung ebenfalls in ihrer Richtlinie VdS 2033 für elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellenden Risiken. Abschnitt 6.2: “Entsprechend DIN VDE 0105 ist der Isolationswiderstand der Stromkreise in regelmäßigen Zeitabständen zu messen. (…) Nach den geltenden DIN VDE Bestimmungen muss die Isolationswiderstandsmessung der Neutralleiter gegen Erde ohne Abklemmen der Neutralleiter möglich sein, z. B. durch Einbau von Neutralleiter-Trennklemmen in der Schalt- und Verteilungsanlage.”
Wo werden N-Trennklemmen gefordert?
N-Trennklemmen sind gefordert in öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Versammlungsstätten, Sport- und Gaststätten, Theater usw. und Arbeitsstätten und damit auch in jeglicher Art von Fertigungsbetrieben in Gewerbe und Industrie. N-Trennklemmen sind gefordert in Anwendungsbereichen, bei denen die Brandgefahr durch die Art, Verarbeitung oder Lagerung von brennbaren Materialien verursacht wird, wie zum Beispiel in Lagerräumen und Arbeitsstätten für Holz und Papier.