Wartung / Inspektion / Begehung

Ihre Sicherheit in besten Händen

Brandmeldeanlagen (BMA) und Brandwarnanlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes in Industrie, Gewerbe und privatem Wohnraum. Damit sie ihre Aufgabe erfüllen können, müssen sie einwandfrei funktionieren. Unsere zertifizierten Fachkräfte übernehmen gerne die Inspektion und Wartung der Rauchmelder und Rauchwarnmelder in Ihrem Unternehmen, für öffentliche Einrichtungen, für Immobilien-Besitzer uvm. Sprechen Sie uns gerne an!

Alles aus einer Hand

Analyse
Ihres Bedarfs
Neben Inspektion und Wartung Ihrer Rauchwarnmelder bieten wir Ihnen auch eine Beurteilung Ihrer aktuellen Brandschutzsicherheit vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Ergänzt wird unser Portfolio durch den gesetzlich vorgeschriebenen Melderreinigungstausch / Altersbedingter Rauchmeldertausch. Nutzen Sie unsere Kompetenz für maximale Sicherheit.
Planung, Beschaffung, Installation
Wir konzipieren die optimale Brandmelde- oder Brandwarnanlage für Ihre Industrieanlage, Ihre Gewerberäume, öffentliche Einrichtungen, Kliniken, Wohnimmobilien uvm. Bei der Umsetzung sichern wir Ihnen höchste Qualität und fachgerechte Montage der Geräte zu, bei Nachrüstungen genauso wie bei Neuinstallationen.
Gesetzes-
konforme Prüfung und Wartung
Inspektion, Wartung, Begehung, Prüfung, Austausch und Montage Ihrer Brandmelde- und Brandwarnanlage erfolgt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften sowie der aktuell gültigen DIN-Normen.
Rechtssichere Protokollierung
Die Wartung und Inspektion von baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen (BMA) und Brandwarnanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich hat der Betreiber per Normdefinition die Aufgabe der Begehung. Für den Betreiber ist dies ein nicht unerheblicher Mehraufwand. Als Fachfirma unterstützen wir Sie, neben der Wartung und Inspektion, auch bei der Begehung. So kann im Ernstfall nachgewiesen werden, dass der Betreiber seiner Wartungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist, falls es zu einem Brand in Ihrem Objekt gekommen ist. Die Wartung und Begehung der Brandmeldeanlage und Brandwarnanlage durch eine Fachfirma für BMA-Wartung kann vor Haftungsrisiken schützen.
Unsere Brandmeldeanlagen und Brandwarnanlagen

Wir verwenden ausschließlich hochwertige Brandmeldetechnik und technisch ausgereifte Produkte namhafter, innovationsstarker Markenhersteller. Die eingesetzten Komponenten erfüllen alle gesetzlichen Vorschriften, DIN-Normen und VdS-Vorschriften (z. B. DIN 14675, DIN 0833 und VdS 2095).

Brandmeldeanlagen für Gewerberäume und öffentlichen Einrichtungen

In Gewerberäumen und öffentlichen Einrichtungen ist der Schutz von Menschenleben und Sachwerten von zentraler Bedeutung. Brandmeldeanlagen (BMA) und Brandwarnanlagen sind hierbei ein unverzichtbares Instrument, um Brände frühzeitig zu erkennen und schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Zum Einsatz kommen Detektoren, die für das Erkennen von Rauch und/oder Hitze ausgelegt sind.

Zur Räumung des Gebäudes verfügt die Brandmeldeanlage über eine Alarmierungseinrichtung, die durch akustische oder optische Signale die Menschen vor dem Brand warnt. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie nicht nur bei der BMA-Wartung, bei der Inspektion und Begehung, sondern beraten Sie auch im Hinblick auf die Vermeidung von Fehlalarmen, die hohe Kosten verursachen können, wenn die Feuerwehr umsonst ausrückt.

Sonderbrandmeldetechnik: Hochmoderne Lösungen für Ihre Sicherheit

Die Sicherheit von Personen und Sachwerten hat höchste Priorität, besonders in Umgebungen mit erhöhtem Brandrisiko. Hier kommt die Sonderbrandmeldetechnik ins Spiel. Diese spezialisierten Systeme des Brandschutzes bieten fortschrittliche Lösungen zur frühzeitigen Branddetektion und erhöhen somit die Sicherheit in vielfältigen Einsatzbereichen. Im Folgenden stellen wir Ihnen vier herausragende Technologien vor: Rauchansaugsysteme, linienförmige Rauchmelder, Wärmekabel und Flammenmelder.

Hochmoderne Technologien

Wartung von Sonderbrandmeldetechnik

Die Wartung von Sonderbrandmeldetechnik ist entscheidend für die Sicherheit und den Schutz von Leben und Sachwerten. Unsere Techniker sind für Rauchansaugsysteme, linienförmige Rauchmelder, Wärmekabel und Flammenmelder hochgradig geschult und können Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Anforderungen und Umgebungen anbieten.

Wartung, Inspektion und Begehung Ihrer Brandmeldeanlage oder Brandwarnanlage

Ihre Vorteile

  • Langjährige Erfahrung mit Brandmeldeanlagen und Brandwarnanlage jeder Größenordnung.
  • Starker Partner im Bereich der Wartung von Brandmeldern sowie von Sonderbrandmeldetechnik für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Industrie und Gewerbe.
  • Konzeption, Planung und Umsetzung Ihres individuellen Projekts aus einer Hand.
  • Anpassung Ihrer Brandmeldeanlage an Störgrößen zur Minimierung von Fehlalarmen.
  • Professionelle Wartung, Inspektion und Begehung nach gesetzlichen Vorgaben, Landesbauordnung, und alle gesetzlichen Vorschriften.
  • Rechtssichere Dokumentation aller Maßnahmen.
  • Wartung durch Firma mit persönlicher Beratung und erstklassigem Kundenservice.

Kontaktieren Sie uns



    FAQs

    Häufige Fragen zur Wartung, Inspektion und Begehung von Brandmelde- und Brandwarnanlage

    Die regelmäßige Inspektion und Wartung von Brandmeldeanlagen und Brandwarnanlagen stellt sicher, dass diese Systeme im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Sie dient der Früherkennung von Defekten und der Gewährleistung der Betriebssicherheit, wodurch Menschenleben geschützt und Sachwerte bewahrt werden.

    Brandmeldeanlagen sind gemäß DIN 14675 einer quartalweisen Inspektion zu unterziehen. Zusätzlich ist einmal jährlich eine Wartung durchzuführen. Brandwarnanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person gewartet werden. Abhängig von den spezifischen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften können auch kürzere Intervalle notwendig sein.

    Die Inspektion umfasst insbesondere:

    • Funktion der überwachten äußeren Verbindungen (Primärleitung) mit zerstörungsfrei prüfbaren Meldern, Übertragungseinrichtungen, automatische Wähl- und Übertragungsgeräte prüfen.
    • Anzeige der Herkunft von Meldungen überprüfen (z. B. Meldebereich/-Ort, Meldegruppe, Meldernummer).
    • Anzeige- und / oder Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb von Zentralen prüfen
    • Alarmierungseinrichtungen, wie z. B. Signalgeber prüfen.
    • Energieversorgungen (Batterie, Netz) prüfen.
    • Ansteuereinrichtung in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen, Automatische Wähl- und Übertragungsgeräte, Steuereinrichtung, Alarmierungseinrichtungen überprüfen.
    • Funktion mindestens eines zerstörungsfrei prüfbaren Melders je Primärleitung gewährleisten.
    • Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle bei nicht ständig besetzter Stelle vor Ort überprüfen.
    • Dokumentation aller durchgeführten Inspektionsarbeiten und eventueller Mängel.
    • alle Teile der Anlage auf ordnungsgemäße Befestigung prüfen
    • alle Teile der Anlage auf äußere Beschädigung und Verschmutzung prüfen
    • alle Anlagedokumentationen auf Vollständigkeit und Richtigkeit (z. B. Meldegruppenverzeichnis) prüfen
    • Dokumentation aller durchgeführten Wartungsarbeiten und eventueller Mängel

    Die Wartung und Inspektion von Brandmelde- und Brandwarnanlagen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Dies sind in der Regel speziell geschulte und zertifizierte Fachkräfte, die über das notwendige Wissen und die Erfahrung verfügen. Die Wartungsfirma muss zusätzlich eine entsprechend Zertifizierung nach DIN-Norm 14675 aufweisen

    Bei der Begehung sind mindestens vierteljährlich folgende Kriterien zu prüfen:

    • Einhaltung der im Sicherungskonzept festgelegten Überwachungsaufgaben
    • Änderung der Raumnutzung, Raumgestaltung und Umgebungsbedingungen
    • Aktualität der Feuerwehrlaufkarten und andere Hilfsmittel für die Einsatzkräfte
    • Äußerer Zustand aller Teile der Anlagen: Befestigung, Beschädigung, Abdeckung und Verschmutzung
    • Vollständigkeit und Richtigkeit des Betriebsbuches

    Die häufigsten Mängel umfassen:

    • Verschmutzte oder defekte Brandmelder
    • Fehlende oder entladene Batterien
    • Defekte Alarmierungseinrichtungen
    • Softwarefehler in der Brandmeldezentrale
    • Nicht zugängliche oder verdeckte Melder

    Werden Mängel festgestellt, müssen diese zeitnah behoben werden. Kleinere Mängel können oft sofort behoben werden, größere Reparaturen oder der Austausch von Komponenten müssen ggf. geplant und durchgeführt werden. Alle Maßnahmen werden dokumentiert und die zuständigen Stellen informiert.

    Ja, es gibt verschiedene gesetzliche Vorgaben und Normen, die die Wartung und Inspektion von Brandmeldeanlagen regeln. In Deutschland sind dies unter anderem die DIN 14675 und die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen.

    Um sicherzustellen, dass Ihre Brandmeldeanlage immer auf dem neuesten Stand ist, sollten Sie regelmäßige Wartungen und Inspektionen durch zertifizierte Fachkräfte durchführen lassen. Zudem sollten Sie sich über aktuelle gesetzliche Vorgaben und technische Entwicklungen informieren und diese in Ihr Sicherheitskonzept integrieren.

    Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schützen Sie sich und Ihre Werte durch regelmäßige Wartung und Inspektion Ihrer Brandmelde- und Brandwarnanlagen!