Ab dem 01.01.2025
Befähigte Person für die Prüfung der Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gem. § 2 Abs. 6 u. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 BetrSichV i. V. m. TRBS 1201-1 Pkt. 3
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Prüfung im Bereich Explosionssicherheit
- Fachberater im Bereich Explosionssicherheit
- Zündquellenbewertungen
- Erstellung von Betriebsmittellisten im Ex-Bereich
- Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter
- Datenerfassung für den Nachweis der Eigensicherheit
- Unterstützung bei der Erstellung von Wartungs- u. Instandhaltungskonzepten