In vielen Industrieanlagen, z. B. in Chemiebetrieben, Getreidesilos oder Lackierereien, können durch brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube explosionsfähige Atmosphären entstehen. Um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Anlagen und Umwelt zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung der technischen Arbeitsmittel in diesen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben.
Die Prüfung von Anlagen, Geräten, elektrischen Betriebsmitteln und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen darf ausschließlich von befähigten Personen für die Prüfung der Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gem. § 2 Abs. 6 u. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 BetrSichV i. V. m. TRBS 1201-1 Pkt. 3 durchgeführt werden.
Unsere Fachkräfte verfügen über die erforderlichen technischen Qualifikationen, umfassende Erfahrung mit explosionsgefährdeten Betriebsmitteln und bilden sich regelmäßig weiter. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlagen normgerecht, rechtskonform, effizient und immer auf dem neuesten Stand von Technik und Gesetzgebung geprüft werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
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Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 BetrSichV) müssen Unternehmen den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Anlagen und der verwendeten Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen prüfen lassen.
Die TRBS 1201 Teil 1 konkretisiert im entsprechenden Abschnitt die Anforderungen an Art, Umfang und Prüffristen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Auf europäischer Ebene verpflichtet die ATEX-Richtlinie (1999/92/EG) Arbeitgeber dazu, explosionsfähige Atmosphären zu bewerten und Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitenden und Umgebung zu treffen.
Die Prüfungen dürfen ausschließlich durch eine zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz durchgeführt werden, die über eine anerkannte technische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und aktuelles Fachwissen im Explosionsschutz verfügt. Geregelt ist das in der Betriebssicherheitsverordnung § 14 BetrSichV sowie im Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS Nr. 1201 Teil 1 und TRBS Nr. 1203.
Die Häufigkeit der EX-Schutz-Prüfungen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – in der Praxis meist alle drei bis sechs Jahre. Zusätzlich sind Prüfungen erforderlich, wenn sicherheitsrelevante Änderungen vorgenommen wurden, Arbeitsmittel längere Zeit nicht genutzt wurden oder Mängel behoben wurden. Auch vor der ersten Inbetriebnahme und bei Schadensereignissen ist eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Das Explosionsschutzdokument ist bei neuen Erkenntnissen oder Veränderungen zu aktualisieren.
Unsere zur Prüfung befähigten Personen im Explosionsschutz prüfen nicht nur fachgerecht, sie beraten Sie auch umfassend zu den technischen und organisatorischen Anforderungen in Ihrem Betrieb. Wir betreuen u. a. Unternehmen aus folgenden Branchen:
Bei uns sind Sie in guten Händen: Unsere zur Prüfung befähigten Personen im Explosionsschutz unterstützen Sie bei allen wichtigen Maßnahmen rund um die EX Schutz Prüfung – zuverlässig, gesetzeskonform, unter Berücksichtigung aller Richtlinien und mit allen erforderlichen Qualifikationen.
Beim Explosionsschutz zählt Erfahrung, Verlässlichkeit und technisches Know-how. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand:
FAQ
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Eine befähigte Person im Explosionsschutz verfügt über eine technische Ausbildung, praktische Erfahrung mit explosionsgefährdeten Anlagen und aktuelle Kenntnisse der relevanten Vorschriften (z. B. TRBS 1203).
Sie ist berechtigt, EX-Schutz-Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln, Geräten und Schutzsystemen durchzuführen, Zündquellen zu bewerten und Schutzmaßnahmen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung zu beurteilen – in enger Abstimmung mit dem Betreiber und als fachliche Unterstützung für das Explosionsschutzdokument.
Die Prüffristen richten sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung – pauschale Vorgaben macht die BetrSichV nicht. Entscheidend sind die Gefahrenlage vor Ort und die technischen Gegebenheiten Ihrer Anlage.
In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt (gemäß TRBS 1201 Teil 1):
Die Fristen müssen regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Gefährdungslage angepasst werden.
Die Kosten hängen vom Umfang Ihrer Anlage, der Anzahl der Betriebsmittel und dem gewünschten Leistungsumfang ab – z. B. ob auch Beratung, Dokumentation oder Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung enthalten sein sollen.
Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles, transparentes Angebot. Die Investition lohnt sich: Eine fachgerechte EX-Schutz-Prüfung schützt Ihre Mitarbeitenden und sorgt für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb.
Wer vorgeschriebene Prüfungen – z. B. vor Inbetriebnahme oder in festgelegten Abständen – nicht durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach der BetrSichV. Die Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsicht) können Bußgelder auf Grundlage des Bußgeldkatalogs der LASI. Bei einem Schadensfall drohen zusätzlich zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen, etwa bei Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit.
Die rechtliche Grundlage für Explosionsschutz-Prüfungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen bereitstellen, betreiben und prüfen lassen müssen. Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Für EX-Schutz-Prüfungen sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:
Auf europäischer Ebene ergänzt die ATEX-Richtlinie 1999/92/EG („ATEX 137“) diese Vorschriften. Sie verpflichtet Arbeitgeber, explosionsgefährdete Bereiche zu beurteilen, zu kennzeichnen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
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