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Schutz von Mitarbeitenden, Anlagen & Umwelt

In vielen Industrieanlagen, z. B. in Chemiebetrieben, Getreidesilos oder Lackierereien, können durch brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube explosionsfähige Atmosphären entstehen. Um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Anlagen und Umwelt zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung der technischen Arbeitsmittel in diesen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben.

Prüfung durch
EX-Schutz befähigte Personen

Die Prüfung von Anlagen, Geräten, elek­tri­schen Be­triebs­mitteln und Schutz­sys­temen in explo­sions­gefähr­deten Berei­chen darf aus­schließlich von befähig­ten Personen für die Prüfung der Explosions­sicher­heit von Anlagen in explosions­gefähr­deten Bereichen gem. § 2 Abs. 6 u. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 BetrSichV i. V. m. TRBS 1201-1 Pkt. 3 durch­geführt werden.

Unsere Fach­kräfte verfü­gen über die erfor­der­lichen tech­nischen Quali­fika­tionen, umfas­sende Erfah­rung mit explo­sions­gefähr­deten Betriebs­mitteln und bil­den sich regel­mäßig weiter. So stellen wir sicher, dass Ihre Anla­gen norm­gerecht, rechts­konform, effi­zient und immer auf dem neues­ten Stand von Technik und Gesetz­gebung geprüft werden.

Ex Schutz Symbol

Rechtliche Rahmenbedingungen

EX Schutz Prüfung ist Pflicht

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Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 BetrSichV) müssen Unternehmen den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Anlagen und der verwendeten Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen prüfen lassen.

Die TRBS 1201 Teil 1 konkretisiert im entsprechenden Abschnitt die Anforderungen an Art, Umfang und Prüffristen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Auf europäischer Ebene verpflichtet die ATEX-Richtlinie (1999/92/EG) Arbeitgeber dazu, explosionsfähige Atmosphären zu bewerten und Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitenden und Umgebung zu treffen.

Die Prüfungen dürfen ausschließlich durch eine zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz durchgeführt werden, die über eine anerkannte technische Ausbildung, einschlägige Berufserfahrung und aktuelles Fachwissen im Explosionsschutz verfügt. Geregelt ist das in der Betriebssicherheitsverordnung § 14 BetrSichV sowie im Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS Nr. 1201 Teil 1 und TRBS Nr. 1203.

Die Häufigkeit der EX-Schutz-Prüfungen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – in der Praxis meist alle drei bis sechs Jahre. Zusätzlich sind Prüfungen erforderlich, wenn sicherheitsrelevante Änderungen vorgenommen wurden, Arbeitsmittel längere Zeit nicht genutzt wurden oder Mängel behoben wurden. Auch vor der ersten Inbetriebnahme und bei Schadensereignissen ist eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Das Explosionsschutzdokument ist bei neuen Erkenntnissen oder Veränderungen zu aktualisieren.

Wiederkehrende EX-Schutz-Prüfung nach BetrSichV

Wir haben uns auf die regel­mäßige Prü­fung von Anla­gen in explo­sions­gefähr­deten Berei­chen spezia­li­siert.

Unsere zur Prü­fung befähig­ten Perso­nen im Explo­sions­schutz prü­fen nicht nur fach­gerecht, sie beraten Sie auch umfas­send zu den tech­ni­schen und organi­sato­rischen Anfor­de­rungen in Ihrem Betrieb. Wir be­treuen u. a. Unter­neh­men aus fol­gen­den Bran­chen:

  • Chemie- & Pharmaindustrie
  • Energieversorger & Biogasanlagen
  • Kläranlagen & Abwasserbehandlung
  • Lebensmittel- & Futtermittelhersteller
  • Farben-, Lack- & Kunststoffverarbeitung
  • Recycling- & Entsorgungsbetriebe
  • Lagerlogistik (z.  Gefahrgutlager)
  • Maschinenbau & Metallverarbeitung
  • Tankstellen & Brennstofflager
  • Holzverarbeitung & Möbelindustrie
  • Bergbau & Rohstoffgewinnung

Unsere Leistungen für Explosionsschutz

Bei uns sind Sie in guten Händen: Unsere zur Prüfung befähigten Personen im Explosionsschutz unterstützen Sie bei allen wichtigen Maßnahmen rund um die EX Schutz Prüfung – zuverlässig, gesetzeskonform, unter Berücksichtigung aller Richtlinien und mit allen erforderlichen Qualifikationen.

Wir prüfen explosionsgefährdete Anlagen und Betriebsmittel nach TRBS 1201 Teil 1 Abschnitt 4. Neben Sicht-, Funktions- und Messprüfungen umfasst die technische Prüfung auch die Bewertung der Eignung und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sowie die Prüfung der Dokumentation (z. B. Explosionsschutzdokument, Zonenpläne). Dabei betrachten wir Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie sonstige explosionsschutzrelevante Betriebsmittel.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments gemäß § 6 GefStoffV und Anhang 2 Abschnitt 3 der BetrSichV. Unsere befähigten Personen analysieren Ihre Betriebsabläufe und identifizieren potenzielle Zündquellen. Sie erhalten eine fachlich fundierte Grundlage für Ihre gesetzliche Dokumentationspflicht. Die rechtliche Verantwortung verbleibt beim Betreiber.
Wir unterstützen Sie bei der normgerechten Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche, abhängig davon, ob dort Gase (Zonen 0–2) oder Stäube (Zonen 20–22) auftreten können. Die Zoneneinteilung ist eine zentrale Grundlage für alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine vollständige Dokumentation mit Prüfergebnissen, Beurteilungen und Empfehlungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Organisation und Terminüberwachung der wiederkehrenden Prüfungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5 der BetrSichV.
Unsere Experten beraten Sie praxisnah bei der Auswahl geeigneter Schutzsysteme, der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und der Integration von Explosionsschutz in Ihre Betriebsabläufe. So erhöhen Sie nachhaltig die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und Anlagen.

Warum Horst Busch?

Ihre Vorteile auf einen Blick

Beim Explosionsschutz zählt Erfahrung, Verlässlichkeit und technisches Know-how. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand:

  • Zertifizierte Prüfkompetenz – für rechtssichere Prüfungen nach aktuellen Vorschriften
  • Technisches Know-how – Expertise im Umgang mit elektrischen und mecha­ni­schen Betriebsmitteln
  • Erfahrung mit Hamburger Betrieben – vertraut mit Anforderungen regionaler Branchen
  • Rundum-Service – Beratung, Prüfung, Dokumentation und Unterstützung bei Män­gel­be­he­bung
  • Stetige Weiterbildung – für Schutz auf dem neuesten Stand der Technik
  • Geprüfte Qualität – zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und SCC**:2011
Mitarbeiter

Jetzt Angebot für EX Schutz Prüfung anfordern



    FAQ

    Häufige Fragen zur EX Schutz Prüfung

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    Eine befähigte Person im Explosionsschutz verfügt über eine technische Ausbildung, praktische Erfahrung mit explosionsgefährdeten Anlagen und aktuelle Kenntnisse der relevanten Vorschriften (z. B. TRBS 1203).
    Sie ist berechtigt, EX-Schutz-Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln, Geräten und Schutzsystemen durchzuführen, Zündquellen zu bewerten und Schutzmaßnahmen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung zu beurteilen – in enger Abstimmung mit dem Betreiber und als fachliche Unterstützung für das Explosionsschutzdokument.

    Die Prüffristen richten sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung – pauschale Vorgaben macht die BetrSichV nicht. Entscheidend sind die Gefahrenlage vor Ort und die technischen Gegebenheiten Ihrer Anlage.
    In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt (gemäß TRBS 1201 Teil 1):

    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (z.  Zone 1 oder 21): alle 6 Jahre
    • Technische Schutzmaßnahmen an Geräten: alle 3 Jahre
    • Sicherheitsrelevante Arbeitsmittel (z.  Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen): jährlich

    Die Fristen müssen regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Gefährdungslage angepasst werden.

    Die Kosten hängen vom Umfang Ihrer Anlage, der Anzahl der Betriebsmittel und dem gewünschten Leistungsumfang ab – z. B. ob auch Beratung, Dokumentation oder Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung enthalten sein sollen.

    Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein individuelles, transparentes Angebot. Die Investition lohnt sich: Eine fachgerechte EX-Schutz-Prüfung schützt Ihre Mitarbeitenden und sorgt für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb.

    Wer vorgeschriebene Prüfungen – z. B. vor Inbetriebnahme oder in festgelegten Abständen – nicht durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach der BetrSichV. Die Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsicht) können Bußgelder auf Grundlage des Bußgeldkatalogs der LASI. Bei einem Schadensfall drohen zusätzlich zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen, etwa bei Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit.

    Die rechtliche Grundlage für Explosionsschutz-Prüfungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen bereitstellen, betreiben und prüfen lassen müssen. Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Für EX-Schutz-Prüfungen sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:

    • TRBS 1201 Teil 1: Anforderungen an Art, Umfang und Fristen von Prüfungen
    • TRBS 1203: Anforderungen an befähigte Personen

    Auf europäischer Ebene ergänzt die ATEX-Richtlinie 1999/92/EG („ATEX 137“) diese Vorschriften. Sie verpflichtet Arbeitgeber, explosionsgefährdete Bereiche zu beurteilen, zu kennzeichnen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.