Elektrische Maschinen in Gewerbe und Industrie müssen regelmäßig geprüft werden. Die gesetzliche Verpflichtung schützt Unternehmen und Mitarbeitende: Mängel und Gefahren werden schneller erkannt, die Arbeitssicherheit erhöht, Ausfallzeiten vermieden, Effizienz und Lebensdauer der Maschinen gesteigert. Rechtlich sind Betreiber auf der sicheren Seite, wenn sie alle Vorschriften und Normen einhalten. Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat!
Der Gesetzgeber verpflichtet Eigentümer, Betreiber und Arbeitgeber dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Diese Prüfungen müssen von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden, um die elektrische Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Maschinen zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen sind unter anderem:
Die Prüfungen dienen dazu, Gefahren wie Kurzschlüsse, Brände, Stromschläge und Arbeitsunfälle frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Die elektrische Prüfung umfasst sämtliche elektrischen Anlagen, Maschinen, Geräte und Betriebsmittel, die im Unternehmen eingesetzt werden, unabhängig von Größe oder Einsatzort. Die Überprüfung betrifft sowohl große Produktionsmaschinen in der Fertigung als auch einfache Elektrogeräte wie Verlängerungskabel, Wasserkocher oder Ventilatoren in Büro- und Sozialräumen.
Geprüft werden
Auch private Geräte von Mitarbeitenden, die am Arbeitsplatz genutzt werden, können – und sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – in die Prüfung einbezogen werden.
Die Prüfintervalle für elektrische Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel werden im Rahmen einer individuellen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV und § 5 ArbSchG festgelegt. Dabei spielen Faktoren wie Einsatzort, Umgebungsbedingungen, Beanspruchung und Herstellerangaben eine entscheidende Rolle.
Typische Richtwerte aus der Praxis sind:
Auch nach Reparaturen, Umbauten oder Mängelbeseitigungen ist eine erneute Prüfung gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 BetrSichV).
Die Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen darf nur von einer Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Eine Elektrofachkraft verfügt über eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium, praktische Erfahrung sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen (z. B. DIN VDE 0105-100).
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer befähigten Person oder einer unterwiesenen Person geprüft werden – jedoch ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die fachliche Verantwortung trägt (§ 3 Abs. 3 BetrSichV).
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, dürfen die betroffenen elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel nicht weiter betrieben werden. Die Mängel müssen unverzüglich behoben werden.
Nach der Instandsetzung, Reparatur oder dem Austausch ist eine Wiederholungsprüfung durchzuführen, um die elektrische Sicherheit erneut nachzuweisen – gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Anforderungen der DIN VDE 0105-100. Erst nach erfolgreich bestandener Prüfung darf das Gerät oder die Anlage wieder in Betrieb genommen werden.
Wer die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unterlässt, setzt Menschenleben und Sachwerte einem erhöhten Risiko aus, etwa durch Stromschläge, Brände oder Ausfälle.
Darüber hinaus drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen:
Die Prüfpflicht ist Teil der organisatorischen Sorgfaltspflicht des Betreibers. Ihre Missachtung kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
Unsere qualifizierten Prüftechniker erstellen zu jeder Prüfung ein normgerechtes Prüfprotokoll nach EN 60204-1 (VDE 0113-1). Es enthält alle relevanten Messwerte, das Prüfergebnis, das Prüfdatum sowie die Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft – und erfüllt damit alle gesetzlichen Anforderungen für Ihre Rechtssicherheit.
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht an einen anderen Ort gebracht werden können – z. B. Verlängerungskabel, Wasserkocher oder Bohrmaschinen. Ortsfeste Betriebsmittel hingegen sind fest installiert, schwer beweglich oder dauerhaft angeschlossen, etwa Maschinenanschlüsse, Verteilungen oder fest montierte Leuchten.
Ja. Neue Maschinen und elektrische Anlagen müssen nach der Installation und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Diese Erstprüfung dient dem Nachweis, dass die elektrische Sicherheit gemäß den geltenden Normen gewährleistet ist.
Erstellen Sie einen systematischen Prüfplan für alle DGUV V3-Prüfungen, idealerweise mithilfe einer geeigneten Softwarelösung mit Erinnerungsfunktion. Zuständige Mitarbeitende sollten regelmäßig über gesetzliche Vorgaben, Normänderungen und technische Entwicklungen informiert sein. Als externer Prüfdienstleister und technischer Berater unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation und Umsetzung Ihrer Prüfpflichten.