Regelmäßige Prüfung von Maschinen

Elektrische Maschinen in Gewerbe und Industrie müssen regelmäßig geprüft werden. Die gesetzliche Verpflichtung schützt Unternehmen und Mitarbeitende: Mängel und Gefahren werden schneller erkannt, die Arbeitssicherheit erhöht, Ausfallzeiten vermieden, Effizienz und Lebensdauer der Maschinen gesteigert. Rechtlich sind Betreiber auf der sicheren Seite, wenn sie alle Vorschriften und Normen einhalten. Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat!

Leistungen im Bereich Maschinenprüfung

Ob Fabrik, Hotel oder Hafenareal, Bürokomplex oder Gesundheitseinrichtung: Unsere zertifizierten Prüftechniker übernehmen die vorgeschriebene Kontrolle Ihrer elektrischen Maschinen nach DIN VDE 0113-1 – kompetent und zuverlässig.
Zählen Sie auf unsere langjährige Expertise bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen jeder Größenordnung. Zum Schutz von Mitarbeitern und Sachwerten in Produktionshalle und Logistiklager, im Serverraum, im Parkhaus wie in der Hochwasserschutzanlage.
Beauftragen Sie uns mit der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3. Vom Wasserkocher bis zum Drucker, von der Sprühpistole bis zum Presslufthammer. Als professioneller Prüfbetrieb verfügen wir über die erforderlichen Kompetenzen und Zertifikate.
Lassen Sie die Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Ihrer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung von unseren qualifizierten Elektrofachkräften durchführen. Wir überprüfen die elektrische Sicherheit und die einwandfreie Funktionsfähigkeit – zuverlässig, normgerecht und mit dokumentierter Prüfplakette.
Unsere Experten für E-Mobilität prüfen Ihre Ladeinfrastruktur entsprechend DIN VDE Vorschriften: Ladestationen und Ladepunkte, Kabel und Transformatoren, ebenso das Netzwerkmanagement zur Überwachung der Ladestationen und Zahlungsverwaltung.
Auf Baustellen hat Arbeitssicherheit höchste Priorität. Schmutz, Staub, Wetter und hohe Beanspruchung wirken auf die Technik ein. Wir prüfen nicht nur elektrische Maschinen und Geräte, sondern auch Überwachungstechnik, Lichtquellen und Stromversorgung.
Strombetriebene Arbeitsmittel wie Computer, Monitore und Drucker im Betrieb, aber auch die Technik in Serverraum und Küche unterliegen gesetzlichen Prüfungsvorschriften. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner aus Hamburg für Industrie, Gewerbe, Logistik und öffentlichen Einrichtungen.
Zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen prüfen wir sämtliche elektrische Anlagen, Geräte und Betriebsmittel in der Hotel-, Gastro- und Eventbranche. Von Küche bis Wellnessbereich, von Konferenz-, Beleuchtungs- und Tontechnik bis hin zu Zugangskontrollen und Brandschutztechnik.

Kontakt & Anfrage

Maschinen prüfen in Hamburg & Norddeutschland.



    Alles aus einer Hand – das übernehmen wir für Sie

    Sichtprüfung
    Maschinen prüfen beginnt mit der Kontrolle auf Beschädigung, Verschmutzung, Abnutzung und unsachgemäße Veränderung. Auch Kennzeichnung und technische Dokumentation werden geprüft.
    Messung
    Unsere zertifizierten Fachkräfte messen bei Elektrogeräten und Anlagen Spannung, Strom, Berührungsstrom, Isolations- und Schutzleiterwiderstand, Potenzialausgleich etc.
    Funktionsprüfung
    Die ordnungsgemäße, sichere und effiziente Funktion der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wird geprüft, einschließlich Sicherheitsfunktionen und Schutzmaßnahmen wie Not-Aus-Schalter.
    Dokumentation
    Ablauf und Ergebnisse der Prüfungen werden rechtssicher protokolliert, ebenso Mängel. Prüfplaketten belegen die Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflicht.

    Maschinenprüfung durch Horst Busch Elektro-Technik – Ihre Vorteile

    • Horst Busch ist Ihr versierter Partner für die elektrische Prüfung von Maschinen und Anlagen jeder Größenordnung
    • Full-Service-Profis mit umfassender Expertise für alle technischen Herausforderungen in Industrie und Gewerbe für Produktions-, Sicherheits-, Kommunikations- und Energietechnik
    • Maschinenprüfung mit langjähriger Erfahrung, zertifizierter Kompetenz und höchster Sorgfalt zum Schutz von Menschen und Sachwerten
    • Elektrische Prüfung Maschinen nach gesetzlichen Vorgaben gemäß DGUV V3, DIN EN 60204-1, VDE 0113 Prüfprotokoll etc.
    • Gewährleistung maximaler Sicherheit, Vermeidung von Unfällen und teuren Ausfallzeiten sowie rechtliche Absicherung gegen Schadensersatzansprüche
    • Referenzen aus zahlreichen Branchen in Industrie und Gewerbe, Gesundheits- und Pflegebereich, Immobilienbranche und öffentlichen Einrichtungen

    Kontaktieren Sie uns

    Maschinen prüfen in Hamburg & Norddeutschland.



      FAQ

      Häufige Fragen zum Thema „Maschinen prüfen“

      Der Gesetzgeber verpflichtet Eigentümer, Betreiber und Arbeitgeber dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Diese Prüfungen müssen von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden, um die elektrische Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Maschinen zu gewährleisten.

      Rechtsgrundlagen sind unter anderem:

      • DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)
      • DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1): Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
      • DIN VDE 0105-100: Betrieb von elektrischen Anlagen

      Die Prüfungen dienen dazu, Gefahren wie Kurzschlüsse, Brände, Stromschläge und Arbeitsunfälle frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

      Die elektrische Prüfung umfasst sämtliche elektrischen Anlagen, Maschinen, Geräte und Betriebsmittel, die im Unternehmen eingesetzt werden, unabhängig von Größe oder Einsatzort. Die Überprüfung betrifft sowohl große Produktionsmaschinen in der Fertigung als auch einfache Elektrogeräte wie Verlängerungskabel, Wasserkocher oder Ventilatoren in Büro- und Sozialräumen.

      Geprüft werden

      • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie Handbohrmaschinen, PC-Netzteile, Kaffeemaschinen,
      • ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel, z.  Verteilerkästen, Maschinenanschlüsse und fest installierte Anlagen.

      Auch private Geräte von Mitarbeitenden, die am Arbeitsplatz genutzt werden, können – und sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung – in die Prüfung einbezogen werden.

      Die Prüfintervalle für elektrische Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel werden im Rahmen einer individuellen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV und § 5 ArbSchG festgelegt. Dabei spielen Faktoren wie Einsatzort, Umgebungsbedingungen, Beanspruchung und Herstellerangaben eine entscheidende Rolle.

      Typische Richtwerte aus der Praxis sind:

      • Ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen: meist alle 4 Jahre
      • Medizinische elektrische Geräte oder Anlagen im Außenbereich bzw. auf Baustellen: in der Regel alle 12 Monate
      • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.  Verlängerungskabel, Handgeräte): je nach Nutzung alle 6 Monate bis 2 Jahre

      Auch nach Reparaturen, Umbauten oder Mängelbeseitigungen ist eine erneute Prüfung gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 BetrSichV).

      Die Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen darf nur von einer Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden. Eine Elektrofachkraft verfügt über eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium, praktische Erfahrung sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen (z. B. DIN VDE 0105-100).

      Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer befähigten Person oder einer unterwiesenen Person geprüft werden – jedoch ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die fachliche Verantwortung trägt (§ 3 Abs. 3 BetrSichV).

      Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, dürfen die betroffenen elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel nicht weiter betrieben werden. Die Mängel müssen unverzüglich behoben werden.

      Nach der Instandsetzung, Reparatur oder dem Austausch ist eine Wiederholungsprüfung durchzuführen, um die elektrische Sicherheit erneut nachzuweisen – gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Anforderungen der DIN VDE 0105-100. Erst nach erfolgreich bestandener Prüfung darf das Gerät oder die Anlage wieder in Betrieb genommen werden.

      Wer die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unterlässt, setzt Menschenleben und Sachwerte einem erhöhten Risiko aus, etwa durch Stromschläge, Brände oder Ausfälle.

      Darüber hinaus drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen:

      • Bußgelder oder strafrechtliche Folgen bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz oder die DGUV Vorschrift 3
      • Haftung des Betreibers im Schadensfall, wenn Prüfpflichten verletzt wurden
      • Leistungsverweigerung durch Versicherer, z.  bei Brandschäden ohne gültige Prüfprotokolle
      • Arbeitsrechtliche Folgen bei Gefährdung von Beschäftigten

      Die Prüfpflicht ist Teil der organisatorischen Sorgfaltspflicht des Betreibers. Ihre Missachtung kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

      Unsere qualifizierten Prüftechniker erstellen zu jeder Prüfung ein normgerechtes Prüfprotokoll nach EN 60204-1 (VDE 0113-1). Es enthält alle relevanten Messwerte, das Prüfergebnis, das Prüfdatum sowie die Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft – und erfüllt damit alle gesetzlichen Anforderungen für Ihre Rechtssicherheit.

      Ortsveränderliche Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht an einen anderen Ort gebracht werden können – z. B. Verlängerungskabel, Wasserkocher oder Bohrmaschinen. Ortsfeste Betriebsmittel hingegen sind fest installiert, schwer beweglich oder dauerhaft angeschlossen, etwa Maschinenanschlüsse, Verteilungen oder fest montierte Leuchten.

      Ja. Neue Maschinen und elektrische Anlagen müssen nach der Installation und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Diese Erstprüfung dient dem Nachweis, dass die elektrische Sicherheit gemäß den geltenden Normen gewährleistet ist.

      Erstellen Sie einen systematischen Prüfplan für alle DGUV V3-Prüfungen, idealerweise mithilfe einer geeigneten Softwarelösung mit Erinnerungsfunktion. Zuständige Mitarbeitende sollten regelmäßig über gesetzliche Vorgaben, Normänderungen und technische Entwicklungen informiert sein. Als externer Prüfdienstleister und technischer Berater unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation und Umsetzung Ihrer Prüfpflichten.