Feuerabschlüsse dienen zur Abschottung eines Brandes, um eine Ausdehnung des Feuers zu verhindern. Sind Tür- oder Toröffnungen in Brand- oder feuerbeständigen Wänden vorhanden, müssen diese mit geeigneten Feuer- und Rauchschutzabschlüssen ausgerüstet sein.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Brandschutzeinrichtungen prüfen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Diese Prüfungen und Wartungen dürfen nur von einem zugelassenen Fachmann oder einer dafür ausgebildeten, sachkundigen Person ausgeführt werden. Zum Umfang der jährlichen Prüfung und Wartung gehört die Überprüfung der Brandmelder und eine Wartung aller Geräte einschließlich der Feststellvorrichtungen. Sie erhalten im Anschluss einen Ergebnisbericht mit dem genauem Zeitpunkt der Prüfung. Dieses Prüfprotokoll dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Unsere Fachkräfte für Feststellanlagen, Brandschutztüren und -tore führen für Sie diese Leistungen in den geforderten Intervallen durch.