Ab dem 01.01.2025

Befähigte Person für die Prüfung der Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gem. § 2 Abs. 6 u. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 BetrSichV i. V. m. TRBS 1201-1 Pkt. 3

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Prüfung im Bereich Explosionssicherheit
  • Fachberater im Bereich Explosionssicherheit
  • Zündquellenbewertungen
  • Erstellung von Betriebsmittellisten im Ex-Bereich
  • Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter
  • Datenerfassung für den Nachweis der Eigensicherheit
  • Unterstützung bei der Erstellung von Wartungs- u. Instandhaltungskonzepten

Kontaktformular